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ACHTUNG: Die Angaben auf dieser Seite gelten nur für den Bereich des SHVV.
Allgemeines
Es gibt im SHVV drei Möglichkeiten, ein Doppelspielrecht (DSR) für Jugendspieler zu beantragen:
- DSR für Jugendliche (ohne/mit Kaderstatus)innerhalb des SHVV im selben Verein
- DSR für Kaderspieler innerhalb des SHVV für verschiedene Vereine
- DSR für Kaderspieler für die Regionalliga und höher
DSR für Jugendliche (ohne/mit Kaderstatus) innerhalb des SHVV im selben Verein
- Jugendliche können - unabhängig von ihrem Kaderstatus - ein Doppelspielrecht für zwei Mannschaften innerhalb des selben Vereins erhalten. Dies umfasst ausschließlich Spielklassen des SHVV bis zur Verbandsliga einschließlich.
- Der Beantragung eines Doppelspielrechts (ePass "DSR-Spielerpass (nur SHVV)") setzt den Besitz eines normalen Spielerpasses für den Spieler voraus.
- Doppelspielrechte für Regionalliga und höher sowie verschiedene Vereine können nur Landeskaderspieler erhalten. Siehe unten.
- WICHTIGE HINWEISE zum Doppelspielrecht:
- Das Doppelspielrecht wird auf einem zweiten, eigenen Spielerpass (ePass "DSR-Spielerpass (nur SHVV)") erteilt. Dieser Spielerpass muss bis zum 15.11. beantragt sein. Eine spätere Antragstellung ist nur bei einer damit verbundenen Erstausstellung eines Erwachsenen-Spielerpasses möglich.
- Der erste Spielerpass behält seine Gültigkeit über die gesamte ursprüngliche Laufzeit.
- Der zweite Spielerpass erhält nur eine einjährige Laufzeit. Dieser Spielerpass ist gebührenfrei!
- Der erste Spielerpass ist auf dem herkömmlichen Weg beantragen. Dies kann unabhängig vom Antrag für das Doppelspielrecht geschehen. Ist bereits ein Spielerpass vorhanden, ist für die erste Mannschaft kein neuer Spielerpass erforderlich
- Der zweite Spielerpass ist wie folgt beschrieben zu beantragen.
- Pass-Neuantrag
- Lizenztyp: "DSR-Spielerpass (nur SHVV)"
- Häkchen bei "Antrag auf Doppelspielrecht einreichen" aktivieren
- Wenn der zweite Spielerpass durch die Passstelle genehmigt wurde, kann er der entsprechenden Mannschaft zugeordnet werden.
- BEIDE Spielerpässe müssen neu ausgedruckt werden, da in beiden Pässen ein Vermerk zum Doppelspielrecht gesetzt wurde.
DSR für Kaderspieler innerhalb des SHVV für verschiedene Vereine
- Diese Hinweise gelten ausschließlich für Jugendspieler (Kaderspieler), die ein Doppelspielrecht für zwei Mannschaften verschiedener Vereine in der Verbandsliga und tiefer innerhalb des SHVV erhalten sollen.
- Soll ein Doppelspielrecht für die Regionalliga beantragt werden, siehe unten. Für Anträge, die die Bundesliga betreffen, nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit der SHVV-Passstelle auf.
- WICHTIGE HINWEISE zum Doppelspielrecht:
- Der schriftliche Antrag muss spätestens am 15.11. des Jahres beim SHVV-Vorstand vorliegen! Das Antragsformular steht auf dem FTP-Server des SHVV zur Verfügung. Eine spätere Antragstellung ist nur bei einer damit verbundenen Erstausstellung eines Erwachsenen-Spielerpasses möglich.
- Das Doppelspielrecht wird auf einem zweiten, eigenen Spielerpass erteilt.
- Der erste Spielerpass behält seine Gültigkeit über die gesamte ursprüngliche Laufzeit.
- Der zweite Spielerpass erhält nur eine einjährige Laufzeit. Dieser Spielerpass ist gebührenpflichtig!
- Der erste Spielerpass ist der Mannschaft des "Heimatvereins" zuzuordnen.
- Der zweite Spielerpass ist der Mannschaft zuzuordnen, für die das Doppelspielrecht beantragt wurde.
- Der erste Spielerpass ist auf herköömlichem Weg durch den "Heimatverein" zu beantragen. Dies kann unabhängig vom Antrag für das Doppelspielrecht geschehen. Ist bereits ein Spielerpass vorhanden, ist für die erste Mannschaft kein neuer Spielerpass erforderlich
- Der zweite Spielerpass ist wie folgt beschrieben durch den Verein zu beantragen, für den das Doppelspielrecht beantragt wird.
- Pass-Neuantrag
- Lizenztyp: "DVV-Spielerpass A (2 Jahre)"
- Häkchen bei "Antrag auf Doppelspielrecht einreichen" aktivieren.
- Die Beantragung sollte in zeitlicher Nähe zum Einreichen des schriftlichen Antrags erfolgen.
- Wenn der zweite Spielerpass durch die Passstelle genehmigt wurde, kann er der entsprechenden Mannschaft zugeordnet werden.
- BEIDE Spielerpässe müssen neu ausgedruckt werden, da in beiden Pässen ein Vermerk zum Doppelspielrecht gesetzt wurde.
DSR für Kaderspieler für die Regionalliga und höher
- Diese Hinweise gelten ausschließlich für Jugendspieler (Kaderspieler), die ein Doppelspielrecht für eine Mannschaft in der SHVV.Verbandsliga und tiefer (1. Mannschaft) sowie in der Regionaliga (2. Mannschaft) eralten sollen. Die beiden Mannschaften müssen nicht dem selben Verein angehören.
- Soll ein Doppelspielrecht für die Bundesliga beantragt werden, nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit der SHVV-Passstelle auf.
- WICHTIGE HINWEISE zum Doppelspielrecht:
- Der schriftliche Antrag muss spätestens am 30.09. des Jahres beim SHVV-Vorstand vorliegen! Das Antragsformular steht auf dem FTP-Server des SHVV zur Verfügung. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich.
- Das Doppelspielrecht wird auf einem zweiten, eigenen Spielerpass erteilt.
- Der erste Spielerpass behält seine Gültigkeit über die gesamte ursprüngliche Laufzeit.
- Der zweite Spielerpass erhält nur eine einjährige Laufzeit. Dieser Spielerpass ist gebührenpflichtig!
- Der erste Spielerpass ist der Mannschaft des "Heimatvereins" zuzuordnen.
- Der zweite Spielerpass ist der Mannschaft in der Regionalliga zuzuordnen.
- Der erste Spielerpass ist auf herköömlichem Weg durch den "Heimatverein" zu beantragen. Dies kann unabhängig vom Antrag für das Doppelspielrecht geschehen. Ist bereits ein Spielerpass vorhanden, ist für die erste Mannschaft kein neuer Spielerpass erforderlich
- Der zweite Spielerpass ist wie folgt beschrieben durch den Verein zu beantragen, für den das Doppelspielrecht beantragt wird.
- Pass-Neuantrag
- Lizenztyp: "DVV-Spielerpass A (2 Jahre)"
- Häkchen bei "Antrag auf Doppelspielrecht einreichen" aktivieren.
- Die Beantragung sollte in zeitlicher Nähe zum Einreichen des schriftlichen Antrags erfolgen.
- Wenn der zweite Spielerpass durch die Passstelle genehmigt wurde, kann er der entsprechenden Mannschaft zugeordnet werden.
- BEIDE Spielerpässe müssen neu ausgedruckt werden, da in beiden Pässen ein Vermerk zum Doppelspielrecht gesetzt wurde.
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