Doppelspielrecht/SHVV

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ACHTUNG: Die Angaben auf dieser Seite gelten nur für den Bereich des SHVV.


Allgemeines

Es gibt im SHVV zwei Möglichkeiten, ein Doppelspielrecht (DSR) für Jugendspieler zu beantragen:

  1. DSR für Kaderspieler innerhalb des SHVV für für zwei Mannschaften desselben Vereins oder verschiedener Vereine
  2. DSR für Kaderspieler für die Regionalliga und höher



DSR für Kaderspieler innerhalb des SHVV für zwei Mannschaften desselben oder verschiedener Vereine

  • Diese Hinweise gelten ausschließlich für Jugendspieler (Kaderspieler), die ein Doppelspielrecht für zwei Mannschaften desselben oder verschiedener Vereine in der Verbandsliga und tiefer innerhalb des SHVV erhalten sollen.
  • Soll ein Doppelspielrecht für die Regionalliga beantragt werden, siehe unten. Für Anträge, die die Bundesliga betreffen, nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit der SHVV-Passstelle auf.
  • WICHTIGE HINWEISE zum Doppelspielrecht:
    • Der schriftliche Antrag muss spätestens am 15.11. des Jahres beim SHVV-Vorstand vorliegen! Das Antragsformular steht auf der Homepage des SHVV zur Verfügung. Eine spätere Antragstellung ist nur bei einer damit verbundenen Erstausstellung eines Erwachsenen-Spielerpasses möglich.
    • Das Doppelspielrecht wird auf einem zweiten, eigenen Spielerpass erteilt.
    • Der erste Spielerpass behält seine Gültigkeit über die gesamte ursprüngliche Laufzeit.
    • Der zweite Spielerpass erhält nur eine einjährige Laufzeit. Dieser Spielerpass ist gebührenpflichtig!
    • Der erste Spielerpass ist der Mannschaft des "Heimatvereins" zuzuordnen.
    • Der zweite Spielerpass ist der Mannschaft zuzuordnen, für die das Doppelspielrecht beantragt wurde.
    • Der erste Spielerpass ist auf herköömlichem Weg durch den "Heimatverein" zu beantragen. Dies kann unabhängig vom Antrag für das Doppelspielrecht geschehen. Ist bereits ein Spielerpass vorhanden, ist für die erste Mannschaft kein neuer Spielerpass erforderlich
    • Der zweite Spielerpass ist wie folgt beschrieben durch den Verein zu beantragen, für den das Doppelspielrecht beantragt wird.
      • Pass-Neuantrag
      • Lizenztyp: "DSR-Spielerpass"
      • Die Beantragung sollte in zeitlicher Nähe zum Einreichen des schriftlichen Antrags erfolgen.
    • Wenn der zweite Spielerpass durch die Passstelle genehmigt wurde, kann er der entsprechenden Mannschaft zugeordnet werden.
    • BEIDE Spielerpässe müssen neu ausgedruckt werden, da in beiden Pässen ein Vermerk zum Doppelspielrecht gesetzt wurde.






DSR für Kaderspieler für die Regionalliga und höher

  • Diese Hinweise gelten ausschließlich für Jugendspieler (Kaderspieler), die ein Doppelspielrecht für eine Mannschaft in der SHVV-Verbandsliga und tiefer (1. Mannschaft) sowie in der Regionaliga bzw. Dritten Liga (2. Mannschaft) erhalten sollen. Die beiden Mannschaften müssen nicht dem selben Verein angehören.
  • Soll ein Doppelspielrecht für die Bundesliga beantragt werden, nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit der SHVV-Passstelle auf.
  • WICHTIGE HINWEISE zum Doppelspielrecht:
    • Der schriftliche Antrag muss spätestens am 30.09. des Jahres beim SHVV-Vorstand vorliegen! Das Antragsformular steht auf der Homepage des SHVV zur Verfügung. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich.
    • Das Doppelspielrecht wird auf einem zweiten, eigenen Spielerpass erteilt.
    • Der erste Spielerpass behält seine Gültigkeit über die gesamte ursprüngliche Laufzeit.
    • Der zweite Spielerpass erhält nur eine einjährige Laufzeit. Dieser Spielerpass ist gebührenpflichtig und beträgt 50% der Gebühren für einen Spielerpass mit 2-jähriger Laufzeit.
    • Der erste Spielerpass ist der Mannschaft des "Heimatvereins" zuzuordnen.
    • Der zweite Spielerpass ist der Mannschaft in der Regionalliga bzw. Dritten Liga zuzuordnen.
    • Der erste Spielerpass ist auf herkömmlichem Weg durch den "Heimatverein" zu beantragen. Dies kann unabhängig vom Antrag für das Doppelspielrecht geschehen. Ist bereits ein Spielerpass vorhanden, ist für die erste Mannschaft kein neuer Spielerpass erforderlich.
    • Der zweite Spielerpass ist wie folgt beschrieben durch den Verein zu beantragen, für den das Doppelspielrecht beantragt wird.
      • Pass-Neuantrag
      • Lizenztyp: "DSR-Spielerpass"
      • Die Beantragung sollte in zeitlicher Nähe zum Einreichen des schriftlichen Antrags erfolgen. Alternativ erhält der Verein, der das Doppelspielrechsantragsformular eingereicht hat, eine Information, sobald das Doppelspielrecht genehmigt wurde und der Passantrag gestellt werden kann.
    • Wenn der zweite Spielerpass durch die Passstelle genehmigt wurde, kann er der entsprechenden Mannschaft zugeordnet werden.
    • BEIDE Spielerpässe müssen neu ausgedruckt werden, da in beiden Pässen ein Vermerk zum Doppelspielrecht gesetzt wurde.